Obligatorischer Hundehalterkurs TG - AndyDogCamp

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Hundeschule / Kurse
Ich praktiziere und vermittle ein faires Hundetraining, welches auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert.
Das heisst, erwünschtes Verhalten wird mit vielfältigen Alltagsbelohnungen verstärkt, unerwünschtes Verhalten wird vorausschauend verhindert oder unterbrochen ohne den Hund dabei zu ängstigen.

Gewalt lehne ich kategorisch ab.
Obligatorischer Thurgauer Hundehalter Kurs - im Privatunterricht

Änderung
Ab dem 1.4.2024 gilt die neue Hundeverordnung im Kanton Thurgau. Das heisst, alle Hunde, egal wie schwer oder gross müssen einen obligatorischen Kurs absolvieren.
                                        
In einer Kursbestätigung, die der Gemeinde oder dem Veterinäramt durch die Hundehalter gegebenenfalls vorzulegen ist, wird verlangt, dass folgende Angaben zwingend enthalten sind, welche untenstehend als Lerninhalt aufgelistet werden.

Gesetzliche Grundlagen
Die Ausbildungspflicht von Hundehaltern im Kanton Thurgau ist in der Hundegesetzgebung geregelt, deren Vollzug in der Obhut der Politischen Gemeinden liegt. Gemäss § 1b Abs. 1 des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG; RB 641.2) muss, wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs. Der Hundehalter hat den Besuch des Hundeerziehungskurses auf Aufforderung der Gemeinde oder des Veterinäramtes nachzuweisen (§7a Abs. 1 und 2 der Hundeverordnung [HundeV]).

Die Kurse fördern u.a. die Sicherung des Wesens der Hunde, deren Gewöhnung an die Umwelt und insbesondere an andere Menschen und Artgenossen und stärkt die Mensch-Hunde-Beziehung. Durch eine geeignete Gewöhnung an die Umwelt und eine gute Bindung zu ihren Halterinnen und Halter, können auch Vorfälle vermieden werden, welche durch Unsicherheit bzw. Überforderung des Hundes geschehen können.
641.21
Hundeverordnung *
(HundeV)

§ 7a *
Hundeerziehungskurs
1
Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs. *
2
Der Hundehalter hat den Besuch des Hundeerziehungskurses auf Aufforderung der Gemeinde oder des Veterinäramtes nachzuweisen. *

Lerninhalt – Welcher sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergeben

  1. Leinenführigkeit
  2. Abrufen in jeder Situation
  3. Allgemeiner Grundgehorsam
  4. Verhalten in der Umwelt
    1. Begegnungen mit anderen Hunden beiderlei Geschlechts
    2. Begegnungen mit Menschen in vielerlei Situationen
  5. Spiele zur Sicherung der Beisshemmung

Privatunterricht
Der Kurs wird als Einzelunterricht angeboten. So kann individuell und zielführend auf das Team (1 Hund/1 Person), welches immer das Gleiche bleibt während den 10 Lektionen, eingegangen werden (Zertifikatsrelevant). Es darf gerne eine Begleitperson mitgenommen werden (kostenfrei).

Preise
  • 790.00 CHF, inkl. Zertifikat (für den Nachweis an die Gemeinde oder dem Veterinäramt) nach Abschluss der Ausbildung
  • Zahlbar vor Ort in Bar oder Twint.

Trainingsort
  • Trainingssort ist generell im Umkreis von 5km zu 8580 Amriswil, Thurgau. Die Anfahrt innerhalb dieses Bereiches ist kostenlos.
  • Ein Training ausserhalb dieses Bereiches ist jederzeit möglich. Die Anfahrt ab 8580 Amriswil (TG) wird mit 1.50 CHF/km verrechnet, abzüglich 7.50 CHF.

Versicherung
Ist Sache des Teilnehmers, der Veranstalter lehnt ausdrücklich jede Haftung ab.

Training am Samstag und Sonntag möglich.


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